§ 1: Benutzungsberechtigung
Die Gemeindebücherei St. Urban in Bamberg ist eine gemeinnützige Einrichtung der Filialkirchenstiftung St. Urban, die jedermann zur Verfügung steht. Die Benutzung der Bücherei ist gebührenpflichtig. Die Bücherei ist berechtigt, vor der Zulassung zur Benutzung Einsicht in den Personalausweis bzw. den Schülerausweis des Benutzers zu nehmen. Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist vor der Zulassung zur Benutzung die Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter notwendig. Diese haften im Schadensfall für die Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren.
Informationen zum Datenschutz in unserer Bücherei entnehmen Sie bitte der „Anlage Datenschutz für die Benutzungsordnung“.
§ 2: Benutzungsausweis
Jeder Benutzer erhält einen Benutzerausweis; dieser ist bei jeder Ausleihe vorzulegen. Der Ausweis ist nicht übertragbar. Jede Namensänderung oder jeder Wohnortwechsel ist anzuzeigen. Der Verlust des Ausweises ist unverzüglich zu melden; für jeden Schaden, der durch Missbrauch des Ausweises entsteht, haftet der Benutzer. Bei der Abmeldung ist der Ausweis zurückzugeben. Für die Ausstellung eines Ersatzausweises nach Ausweisverlust ist eine zusätzliche Gebühr zu entrichten.
§ 3: Gebühren
Für die Benutzungsberechtigung, die Bearbeitung von DVDs, das Überschreiten der Leihfrist und sonstige besondere Leistungen werden Gebühren (s. jeweils gültige Gebührenordnung) erhoben. Werden Medien nicht fristgerecht zurückgegeben, fallen Versäumnisgebühren an, auch ohne telefonische oder schriftliche Benachrichtigung. Zusätzlich fällt im Mahnfalle eine Mahngebühr (s. Gebührenordnung) an. Bei erforderlichen Ermittlungen werden die entstehenden Kosten zusätzlich zu dieser Mahngebühr eingefordert.
§ 4: Leihfrist und Ausleihbedingungen
Die Leihfrist für die Medien beträgt in der Regel drei Wochen. Die Verlängerung der Leihfrist ist auf Antrag – sofern keine Vorbestellung vorliegt – persönlich und telefonisch möglich. Bei einzelnen Medientypen (z. B. Zeitschriften und DVDs) kann die Ausleihfrist eingeschränkt sein. Die Medien sind fristgerecht und unaufgefordert zurückzugeben. Die Bücherei hat das Recht, entliehene Medien ohne Angabe von Gründen zurückzufordern. Sie kann die Anzahl der von einem Benutzer entleihbaren Medien beschränken.
§ 5: Haftung und Behandlung der Medien
Die ausgeliehenen Medien sind sorgfältig zu behandeln, nicht zu verändern oder zu markieren; Schäden sind der Bücherei zu melden. Das Weiterverleihen an Dritte ist untersagt. Für verlorene, beschmutzte oder beschädigte Medien hat der Benutzer Ersatz in Höhe des Zeit- oder Wiederbeschaffungswerts zu leisten bzw. die Kosten der Schadensregulierung zu übernehmen. Dabei liegt es im Ermessen der Büchereileitung, ob der Zeit- oder Wiederbeschaffungswert angesetzt wird. Bei Benutzern unter 18 Jahren kann vom gesetzlichen Vertreter Schadensersatz verlangt werden (s. § 1).
§ 6: Anerkennung der Benutzungsordnung
Mit der Unterschrift auf der Anmeldung erkennt der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter die Bestimmungen der Benutzungsordnung in vollem Umfang an. Verstöße dagegen können einen befristeten oder dauernden Ausschluss von der Benutzung der Bücherei nach sich ziehen. Dabei steht der Büchereileitung das Hausrecht zu; die Ausübung kann übertragen werden. Den Anordnungen des Büchereipersonals ist Folge zu leisten.
§ 7: Verhalten in den Büchereiräumen
In der Bücherei sind Rauchen, Essen, Trinken, Inline-Skaten und das Mitbringen von Tieren nicht gestattet. Die Benutzer haben darauf zu achten, dass sie durch ihr Verhalten die anderen Benutzer bzw. den Ausleihbetrieb nicht stören.
§ 8: Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten können dem Aushang entnommen werden. Änderungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.
§ 9: Inkrafttreten
Die Benutzungsordnung tritt ab 1.Oktober 2018 in Kraft. Gleichzeitig wird die bisher gültige Benutzungsordnung vom 01. Oktober 2012 außer Kraft gesetzt.
Pfarrer Matthias Bambynek